Mit ihrem Aufstand sorgen CDU und BSW für eine antidemokratische Szene

Mit ihrem Aufstand sorgen CDU und BSW für eine antidemokratische Szene Was sich am Donnerstag, im Thüringer Landtag abspielte, muss als Tiefpunkt der bundesrepublikanischen Parlamentsgeschichte bezeichnet werden. Die Konstituierung des Parlaments ist sowohl in der Geschäftsordnung des Bundestages als auch in der Geschäftsordnung des Landtags als rein zeremoniell-protokollarische Sitzung normiert. Was in Erfurt jedoch geschah, bricht mit sämtlichen Traditionen, die in Deutschland in den vergangenen 75 Jahren mühsam aufgebaut wurden. Es ging übergeordnet um die Wahl des Landtagspräsidenten. Als stärkste Fraktion mit 32 von 88 Mandaten beharrt die AfD auf ihrem Recht, einen Kandidaten für das Amt des Landtagspräsidenten vorzuschlagen. Andreas Bühl wollte einen Geschäftsordnungsantrag zur Feststellung der Beschlussfähigkeit einbringen. Das Stellen eines Geschäftsordnungsantrags zu diesem Zeitpunkt ist nicht nur überaus unüblich, sondern auch rechtlich umstritten.

Kommentare