Gerichtsklatsche für Thüringer AfD

Nächster Knall im irren Rechtsstreit um die Wahl des Thüringer Landtagspräsidenten! Das Urteil: Das Gericht verdonnert den AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler dazu, bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Abgeordneten über eine Änderung der Geschäftsordnung abstimmen zu lassen. Im Klartext: Die AfD hat als stärkste Fraktion kein exklusives Vorschlagsrecht. Auch die anderen Parteien dürfen am Samstag im 1. Wahlgang Kandidaten aufstellen. Die Juristen von Thüringens ranghöchstem Gericht mussten über zehn Stunden beraten, denn sie betraten völliges Neuland: Einen solchen Fall gab es noch nie in der Verfassungsgeschichte. Vor dem Urteil äußerte der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke (52) Zweifel an einem fairen Urteil. Höcke auf X: „Das sind politisch bestimmte und voreingenommene Richter.“

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